Die C13-Group ist sich der Verantwortung des Jugendschutzes bewusst. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Eintritt in unsere Spielstätten verboten.

Man sieht Ihnen Ihr Alter nicht an?

Sehr gut…wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis wenn wir Sie nach Ihrem Ausweis fragen. Unsere Mitarbeiter in den Spielstätten sind zu dem Thema Jugendschutz unterrichtet und handeln strikt danach.

§6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlich vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

Desweiteren hängt das Jugendschutzgesetz in jeder unserer Spielotheken aus.